Aktuelle Kliniksituation
Leider gibt es zu wenig Personal in Krankenhäusern. Der Kreißsaal bildet da keine Ausnahmen.
Es mag zwar gut klingen, wenn vier Hebammen im Dienst geplant sind. Je nach Geburtenzahl in der Klinik, kann das aber zu wenig sein. So sind vier Hebammen pro Schicht bei 3000 Geburten im Jahr eher wenig. Vor allem, wenn mehrere Babys sich gleichzeitig auf den Weg machen möchten. In den Krankenhäusern gibt es kein Kreißsaalleitsystem, wenn ein Kreißsaal voll ist. Ebenso melden sich Kreißsäle nicht wie Intensivstationen ab bei einer Obergrenze an Patienten.
Leitlinie
Das führt dazu, dass eine Hebamme zwei bis auch vier Frauen im Kreißsaal betreut. In der Leitlinie Vaginale Geburt am Termin wird zwar eine 1:1 Betreuung während der Geburt empfohlen, weil sich dies als gesundheitlich vorteilhaft für Mutter und Kind erwiesen hat. Eine 1:1 Betreuung ist also kein Wellness Aktion oder ein Luxus, sondern medizinisch sinnvoll und empfohlen. Leider wird mehr angestelltes Personal durch die Krankenkassen nicht finanziert.
Beleghebammen
Im Hebammenbereich gibt es nun für eine Schwangere die Möglichkeit mit einer der Beleghebamme, die nicht im Krankenhaus angestellt ist, im Krankenhaus eine 1:1 Betreuung zu erleben. Auch hier ist das Problem, dass Beleggeburten nicht ausreichend von den Krankenkassen vergütet werden. Ebenso gibt es nicht in jedem Kreißsaal Beleghebammen. Dazu kommt noch das Problem der hohen Berufshaftpflichtversicherung, die im Moment etwa 15.000€ jährlich kostet.
Zudem kommt für die Hebamme eine Rufberitschaft von rund fünf Wochen, die das Privatleben einer Hebamme sehr einschränken kann. Dies sind die Gründen, warum es sehr wenige Beleghebammen gibt. Wenn eine Schwangere eine Beleghebamme bei der Geburt dabei haben möchte, um eine indiviuell und kontinuierliche medizinische Begleitung sicherzustellen, dann muss sie sich sehr zügig bei der Hebamme ihrer Wahl melden. Am besten nach dem positiven Schwangerschaftstest. Ernsthaft.
Die Schwangere zahlt für die Rufbereitschaft, je nach Gegend zwischen 200 und 1000€ an die Hebamme. Dies wird in der Regel anteilig von der Krankenkasse erstattet. Private Krankenkassen zahlen die Rufbereitschaft der Hebamme übrigens überhaupt nicht zurück. Auch wenn eine 1:1 Betreuung in der oben genannten Leitlinie empfohlen wird.
Doula
Eine Alternative bei der Betreuung kann eine Doula sein. Detailiierte Infos sind z.B. auf der Seite des Verbandes „Doulas ind Deutschland“.
Doulas betreuen eine Schwangere vor der Geburt, aber vor allem bei der Geburt. Sie unterstützen mental, körperlich und vetreten die Wünsche der Schwangeren. Die Unterstützung geht von Massagen, über Ermutigung und Vertrung der Wünsche gegenüber dem klinischen Personal. Als Abrenzung zur Hebamme trifft eine Doula keine medzinischen Entscheidungen, wertet CTG’s aus, oder untersucht nicht vaginal. Eine Doula kann zusätzlich auch zur Beleghebamme oder auch bei einer Hausgeburt begleiten. Eine Doula und eine Hebamme schließen sich nicht gegenseitig aus. Auch Doulas erheben eine Vergütung für ihre Leistungen, die nicht von den Krankenkassen erstattet wird.
Wenn einer Schwangeren also eine indivduelle, ständige Betreuung wichtig ist, und eine Beleghebamme nicht zur Verfügung steht, so ist eine Doula eine sehr wertvolle Alternative.
Hausgeburten
Auch bei Hausgeburten findet eine 1:1 Betreuung statt. Häufig kommt eine zweite Hebamme zusätzlich am Ende der Geburt dazu. Auch durch diese Betreuung sind Hausgeburten sehr sicher, da die Hebamme immer nur eine Frau betreut und keine Abweichungen im Geburtsverlauf verpasst. Je nach Gegend ist es mehr oder weniger schwierig, eine Hebamme zur Hausgeburt zu finden. In großen Städten kommen auch Geburthäuser als Alternative dazu.
Die Problematik der Berufshaftpflicht sowie die Rufbereitschaft bleibt bei Beleghebammen und Hausgeburtshebammen gleich.
An September 2025 werde ich keine Hausgeburten mehr begleiten. Die Hauptgründe sind für mich die Rufbereitschaft und die Belastung durch die unvorhersehbaren, teilweise sehr langen Arbeitseinsätze. Das wird auch durch eine hohe Rufbereitschaftspauschale nicht aufgewogen.