Schwangerenvorsorge

Vorsorgeintervalle

Schwangere Frauen haben ein Recht regelmäßig Vorsorgen von einer Hebamme durchführen zu lassen. Bis zur 32. SSW. finden Vorsorgen im 4-wöchentlichen Abstand, danach im 2-wöchentlichen Abstand statt. Ab dem Entbindungstermin sind alle 2 Tage Vorsorgeuntersuchungen angezeigt, hier auch mit CTG. Zu den ausführlichen Mutterschaftsrichtlinien geht es hier.

Inhalte der Vorsorge

Ich taste bei der Vorsorge den Bauch ab, um die Lage des Babys festzustellen. Wir hören gemeinsam die Herztöne des Babys. Ich messe den Blutdruck, dein Gewicht und untersuche den Urin. In regelmäßigen Abständen werden Blutuntersuchungen durchgeführt. Alle erhobenen Befunde werden dann in den Mutterpass eingetragen. Ich berate dich bei Fragen oder auch zur Ernährung.

Ich kläre mit dir auch in Ruhe zu Fragen zur Geburtsvorbereitung, zur Geburt oder zum Stillen bei den Vorsorgeuntersuchungen. Ein regelmäßiger Austausch hilft auch, dass du dich das Wochenbett vorbereiten kannst. Schwangerenvorsorge durch eine Hebamme unterscheidet sich zur ärztlichen durch weniger Technik. Die ist stattdessen ausgezeichnet durch mehr zeitliche und empathische Zuwendung.

Schwangerenvorsorgen durch Hebammen sind normale Vorsorgeleistungen und werden durch die Krankenkasse gezahlt. Eine Schwangere hat die Wahl zwischen ärztlicher und Hebammenvorsorge. Die ärztliche Vorsorge ist sinnvoll für die drei Ultraschalluntersuchungen zwischen der 9.-12., 19.-22. und 29.-32. Woche  oder bei z.B. Zwillingen, erhöhten Blutdruck, Schwangerschaftsdiabetes oder Grunderkrankungen der Mutter. Aber auch in diesen Schwangerschaften dürfen Hebammen Vorsorgen durchführen. Ein vorhergehender Kaiserschnitt oder ein Alter der Mutter über 35 Jahren oder eine Allergie sind keine Gründe für eine auschließlich ärztliche Vorsorge.

Zusätzliche und unnötige Untersuchungen

Häufig werden zusätzliche Untersuchungen in der ärztlichen Schwangerenvorsorge durchgeführt, wie z.B. eine vaginale Untersuchung, Abstriche auf Beta-Streptokokken, ein Ultraschall des Gebärmutterhals oder ab einer willkürlich festgelegten Schwangerschaftswoche ein CTG (Herzton-Wehenaufzeichnung). Diese Untersuchungen sind entweder nach Indikation, also wenn ein Problem oder Beschwerde abgeklärt werden muss, zulässig und werden dann auch von der Krankenkasse bezahlt. Oder es ist eine überflüssige Untersuchung, die nicht nachgewiesen, also evidenzbasiert, ist. Häufig führen zusätzliche Untersuchungen, die auch vermeintliche negative Ergebnisse hervorbringen, zur Verunsicherung der Schwangeren und nicht zur Entspannung.

Häufig gilt hier der Grundsatz: Wer viel guckt, entdeckt auch viel. Wahllose Untersuchungen erbringen nicht mehr Sicherheit für Schwangere und Baby.

Als Hebamme liegt mein Schwerpunkt bei der Schwangerenvorsorge auf den normalen Aspekt des natürlichen Prozesses einer Schwangerschaft. Durch meine Ausbildung und meine Erfahrung habe ich dabei durchaus einen sehr guten Blick für Abweichungen von der Norm und überweise natürlich auch dann zu den ärztlichen Kollegen und Kolleginnen.

Bei Fragen rufe mich an unter 0171 9893852! Ich rufe zurück montags bis freitags zwischen 9 und 17 Uhr.

Kirsten Lowack